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Freistellung

Freistellung im Arbeitsrecht: Ihr Fachanwalt für kompetente Beratung und Unterstützung

Freistellung im Arbeitsrecht: Ihr Fachanwalt für kompetente Beratung und Unterstützung

Die Freistellung vom Arbeitsplatz ist ein häufiges Thema im Arbeitsrecht, das sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber wichtige Fragen aufwirft. Ob im Rahmen einer Kündigung, bei einer geplanten Umstrukturierung oder aus anderen Gründen – die rechtlichen Rahmenbedingungen der Freistellung müssen genau beachtet werden. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.


Was bedeutet Freistellung im Arbeitsrecht?


Eine Freistellung bezeichnet die vorübergehende oder endgültige Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitnehmer wird also für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Es gibt zwei Hauptarten der Freistellung:


  1. Widerrufliche Freistellung: Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, den Arbeitnehmer zurück an den Arbeitsplatz zu holen. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall verfügbar bleiben.
  2. Unwiderrufliche Freistellung: Hier wird der Arbeitnehmer endgültig von der Arbeitspflicht befreit, meistens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.


Gründe für eine Freistellung


Eine Freistellung kann aus unterschiedlichen Anlässen erfolgen, darunter:


  • Kündigung: Um Spannungen am Arbeitsplatz zu vermeiden, wird der Arbeitnehmer nach einer Kündigung oft sofort freigestellt.
  • Abbau von Resturlaub: Arbeitnehmer werden manchmal freigestellt, um verbleibenden Urlaub während der Kündigungsfrist zu nehmen.
  • Betriebsbedingte Maßnahmen: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann eine vorübergehende Freistellung eine Alternative zur Entlassung sein.


Ihre Rechte und Pflichten bei einer Freistellung


Auch während einer Freistellung haben Sie als Arbeitnehmer bestimmte Rechte und Pflichten:


  • Lohnfortzahlung: In den meisten Fällen bleibt Ihr Anspruch auf Gehalt bestehen, solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist.
  • Urlaubsansprüche: Sollten Sie während der Freistellung Urlaubstage abbauen, müssen diese korrekt angerechnet werden.
  • Wettbewerbsverbot: Achten Sie darauf, dass bestehende Wettbewerbsverbote weiterhin gelten können.


Warum sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen?


Die rechtlichen Aspekte einer Freistellung können komplex sein. Ein spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen wertvolle Unterstützung, indem er:


  • Die Freistellungsvereinbarung prüft und Ihre Rechte sicherstellt
  • Berät, ob die Freistellung rechtmäßig ist
  • Vertritt, wenn es zu einem Streit mit dem Arbeitgeber kommt
  • Unterstützt, wenn es um Verhandlungen zu Abfindungen oder Aufhebungsverträgen geht


Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie bestmöglich beraten werden.


Setzen Sie auf erfahrene rechtliche Beratung



Ob Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit einer Freistellung konfrontiert sind – ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Expertise im Arbeitsrecht zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die bestmöglichen Lösungen besprechen.

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung und erhalten Sie kompetente Unterstützung in allen Fragen rund um die Freistellung.

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